Suche und Suchergebnisse
276 Ergebnisse für ""
FAQ (276)
Thema
- Registrierung (39)
- Beschränkungen (37)
- Zulassung (34)
- Erzeugnisse (33)
- Sicherheitsdatenblatt (33)
- Gemeinsame Einreichung (16)
- Ausnahmen und Abgrenzung (15)
- Alleinvertreterregelung (13)
- Nachgeschaltete Anwender (11)
- Abfall (9)
- Polymere / Monomere (9)
- Kosmetische Mittel (8)
- Zwischenprodukte (8)
- Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (7)
- Stoffidentität (7)
- Stoffsicherheitsbericht (7)
- Prüfumfang / Tests / Waiving (5)
- Begriffsbestimmungen (4)
- Nano (4)
- Einstufung und Kennzeichnung (1)
Erscheinungsjahr
Sortieren nach:
Was wird nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Stoffen (besonders besorgniserregenden Stoffen, SVHCs) in Erzeugnissen in den Beschränkungen in Anhang XVII der REACH-Verordnung unter einem "Erzeugnis" verstanden?
Helpdesk-Nummer: 0590
Der Begriff ‚Erzeugnis‘ gilt, wie er vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 10. September 2015 in Fall …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 1564)
Gibt es eine rückwirkende Informationspflicht gemäß Artikel 33 für bereits gelieferte Erzeugnisse, wenn ein Stoff neu auf die Kandidatenliste aufgenommen wird?
Helpdesk-Nummer: 0071
Gemäß Artikel 33 der Verordnung gibt es eine Informationspflicht zu Stoffen mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (SVHC …
Besteht eine Verpflichtung für bereits gelieferte Erzeugnisse aktualisierte Informationen gemäß Artikel 33 nachzureichen, wenn die Kandidatenliste erweitert worden ist?
Helpdesk-Nummer: 0077
Informationspflichten nach Artikel 33 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 entstehen, sobald der betreffende Stoff in die SVHC …
Ab welchem Datum müssen die in Erzeugnissen befindlichen Kandidatenstoffe gemäß Artikel 7(2) gemeldet werden?
Helpdesk-Nummer: 0083
Die Mitteilung über Stoffe in Erzeugnissen an die ECHA muss gemäß Artikel 7 Absatz 7 spätestens 6 Monate nach der Aufnahme eines …
Welche Kennzeichnungselemente sind im Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 2.2 wiederzugeben?
Helpdesk-Nummer: 0570
Gemäß Anhang II Nr. 2.2 der REACH-Verordnung sind auf Grundlage der Einstufung mindestens die folgenden Kennzeichnungselemente …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog wurde vom UAI (Unterausschuss I) das AGS(Ausschuss für Gefahrstoffe) erarbeitet.
In welchen Fällen ist die Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung für einen Stoff im Sicherheitsdatenblatt (SDB) eines Gemischs möglich?
Helpdesk-Nummer: 0565
Die Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung für einen Stoff in einem Gemisch ist nur dann zulässig, wenn die ECHA …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog wurde vom UAI (Unterausschuss I) das AGS(Ausschuss für Gefahrstoffe) erarbeitet.
Müssen bei flüssigen Gemischen in Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblattes auch die Arbeitsplatzgrenzwerte aller festen Bestandteile aufgeführt werden?
Helpdesk-Nummer: 0566
Falls verfügbar, sind für jeden Stoff in einem Gemisch die nationalen Grenzwerte einschließlich der jeweiligen Rechtsgrundlage …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog wurde vom UAI (Unterausschuss I) das AGS(Ausschuss für Gefahrstoffe) erarbeitet.
Was ist der Unterschied zwischen einem Überprüfungsbericht und dem Zulassungsantrag?
Helpdesk-Nummer: 0558
Der Überprüfungsbericht dient zur Aktualisierung des Zulassungsantrags (Application for Authorisation – AfA) und muss an die ECHA …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 1360)
Kann ich einen Überprüfungsbericht für eine nicht zugelassene Verwendung einreichen?
Helpdesk-Nummer: 0561
Nein. Sie können Überprüfungsberichte nur für Verwendungen einreichen, für die Sie über eine entsprechende Zulassung verfügen. …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 1363)
Ich habe meinen Überprüfungsbericht rechtzeitig – d. h. mindestens 18 Monate vor dem Ende des Überprüfungszeitraums – eingereicht. Die Kommission hat jedoch bis zum Ende des Überprüfungszeitraums keine Entscheidung getroffen. Darf ich den Stoff gemäß der bisherigen Zulassungsentscheidung weiterverwenden, bis die Kommission neu entschieden hat?
Helpdesk-Nummer: 0559
Ja, das ist möglich, bis eine Überprüfungsentscheidung (zur Aufrechterhaltung, Änderung oder Entziehung der Zulassung) getroffen …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 1361)