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Ab welchem Datum müssen die in Erzeugnissen befindlichen Kandidatenstoffe gemäß Artikel 7(2) gemeldet werden?

Helpdesk-Nummer: 0083

Die Mitteilung über Stoffe in Erzeugnissen an die ECHA muss gemäß Artikel 7 Absatz 7 spätestens 6 Monate nach der Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste erfolgen. Die aktuelle Kandidatenliste ist auf der Webseite der ECHA zu finden. Eine deutsche Übersetzung der Liste sowie eine Zusammenfassung der damit verbundenen Pflichten finden Sie auf unseren Internetseiten.