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Müssen Kraftwerksnebenprodukte wie z. B. Schlacke registriert werden? Wer ist Hersteller im Sinne der REACH-Verordnung?
Helpdesk-Nummer: 0007
Bei der Verbrennung von Brennstoffen in Kraftwerken entstehen unter anderem Schlacken. Wenn diese Schlacken als Abfall entsorgt …
Müssen Recycling-Unternehmen ihre Verwendungen an ihren Lieferanten weiter melden?
Helpdesk-Nummer: 0010
Nein, Recycling-Unternehmen müssen ihre Verwendungen nicht an ihre Lieferanten melden, da die Ausnahme in Artikel 2 Absatz 7 …
Muss sich ein Nicht-EU-Hersteller über einen Berater vertreten lassen, um seine Produkte zu registrieren oder ist es ausreichend, wenn der Importeur diese Produkte registriert?
Helpdesk-Nummer: 0023
Gemäß Artikel 6 der REACH-Verordnung sind Hersteller und Importeure für die Registrierung von Stoffen verantwortlich, die sie in …
Können nachgeschaltete Anwender Ammoniumnitrat gemäß Absatz 2 des Eintrages 58 im Anhang XVII erwerben, um Gemische, die mehr als 16 % Stickstoff bezogen auf das Ammoniumnitrat enthalten, für ihre industriellen oder beruflichen Aktivitäten herzustellen?
Helpdesk-Nummer: 0047
Die Beschränkung gilt nicht für nachgeschaltete Anwender, die Ammoniumnitrat für ihre industriellen oder beruflichen Aktivitäten …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 0680)
Können nachgeschaltete Anwender Ammoniumnitrat gemäß Eintrag 58 des Anhangs XVII erwerben, um für die Lieferung an die breite Öffentlichkeit Gemische herzustellen, die mehr als 16 % Stickstoff bezogen auf das Ammoniumnitrat enthalten, zum Beispiel in Kühlkompressen?
Helpdesk-Nummer: 0048
Wenn ein nachgeschalteter Anwender Ammoniumnitrat verwendet, um ein Gemisch herzustellen, das Ammoniumnitrat unterhalb der …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 0679)
Erfasst der Eintrag 56 des Anhangs XVII neben den MDI (Methylendiphenyl-Diisocyanat) -Monomeren auch die Oligomere und Polymere des MDI?
Helpdesk-Nummer: 0050
Das polymere MDI mit der CAS-Nummer 9016-87-9 ist nicht in der Definition des Stoffes mit der CAS-Nummer 26447-40-5 enthalten …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 0677)
Fallen Matratzenschoner (z. B. Hüllen, Auflagen) in den Geltungsbereich der Einträge 51 und 52 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung?
Helpdesk-Nummer: 0052
Der Leitfaden* "Guideline on the interpretation of the concept "which can be placed in the mouth" as laid down in the entry 52 …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.
*Anmerkung des Helpdesks: Dokument nur auf Englisch verfügbar.
(ECHA ID 0675)
Sind Spuren von Nonylphenol in kosmetischen Mitteln erlaubt?
Helpdesk-Nummer: 0054
Die Verordnung 1223/2009 über kosmetische Mittel, die die Richtlinie 76/768/EWG aufhob führt ein Verbot des Inverkehrbringens …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.
Ist es nach Eintrag 19 (Arsenverbindungen) des Anhangs XVII verboten, ein mit Kupfer-Chrom-Arsen (CCA)-Lösungen behandeltes Holz aus Nicht-EU-Ländern zu importieren?
Helpdesk-Nummer: 0057
Gemäß Eintrag 19 des Anhangs XVII zur REACH-Verordnung können CCA-Lösungen, Typ C nicht zur Behandlung von Holz in der EU …
Hinweis:
[*Anmerkung des Helpdesk: beziehungsweise Biozid-Verordnung - die Biozid-Richtlinie 98/8/EG wurde durch die Biozid-Verordnung ersetzt]
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 0660)
Wie ist die Beschränkung in den Einträgen 28 bis 30 im Anhang XVII der REACH-Verordnung (CMR-Stoffe) im Fall eines Stoffes zu interpretieren, für den eine spezifische Konzentrationsgrenze im Teil 3 des Anhangs VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 festgelegt ist und in einem Gemsch verwendet wird?
Helpdesk-Nummer: 0055
Die Einträge 28 bis 30 im Anhang XVII der REACH-Verordnung verbieten die Abgabe von CMR-Stoffen (Kategorie 1A oder 1B) als …