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Fallen Matratzenschoner (z. B. Hüllen, Auflagen) in den Geltungsbereich der Einträge 51 und 52 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung?

Helpdesk-Nummer: 0052

Der Leitfaden* "Guideline on the interpretation of the concept "which can be placed in the mouth" as laid down in the entry 52 of Annex XVII to REACH REgulation 1907/2006"* enthält ein Beispiel für eine Matratzenhülle, die unter normalen und vorhersehbaren Nutzungsbedingungen nicht direkt in den Mund genommen werden kann. Die Ecken und Kanten sind für das Kind konstruktionsbedingt nicht erreichbar, um sie in den Mund zu nehmen (die Matratze sollte genau in das Kinderbett passen, um ein Einklemmungsrisiko zu vermeiden), und die Matratze ist bei normaler Nutzung mit einem Laken abgedeckt, dessen Oberfläche ausreichend gespannt sein sollte (konstruktionsbedingt – um Erstickungsgefahr zu vermeiden), so dass das PVC nicht durch das Laken in den Mund genommen werden kann. Dies basiert auf der Beobachtung, dass nicht zugängliche Teile von Erzeugnissen nicht in den Mund genommen werden können. Erzeugnisse oder Teile von Erzeugnissen sollten als nicht zugänglich erachtet werden, wenn sie bei ordnungsgemäßer Nutzung oder vernünftigerweise vorhersehbarer nicht ordnungsgemäßer Nutzung durch Kinder nicht erreicht werden können. Es wird jedoch Fälle geben, in denen Teile von bestimmten Erzeugnissen unter normalen und vorhersehbaren Bedingungen in den Mund genommen werden können, zum Beispiel, wenn der Matratzenschoner auf das Laken gelegt wird oder nicht vollständig fixiert werden kann. Folglich müssen Matratzenschoner, die über das Laken gezogen werden können oder nicht straff befestigt werden können, die Beschränkung in Eintrag 52 von Anhang XVII von REACH einhalten. Die für die Marktüberwachung zuständigen Behörden sollten die Hersteller/Importeure bei einer Einzelfallbewertung auf Grundlage der obig und im Leitfaden beschriebenen Kriterien unterstützen.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

*Anmerkung des Helpdesks: Dokument nur auf Englisch verfügbar.

(ECHA ID 0675)