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Wie müssen Biozidprodukte unter Übergangsregelungen gekennzeichnet werden, die zur in situ Herstellung/Freisetzung von Biozidwirkstoffen eingesetzt werden?
Helpdesk-Nummer: 733
Artikel 69 (2) a) der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidverordnung) fordert die Angabe der in einem Biozidprodukt enthaltenen …
Welche Gebühren werden für eine Meldung gemäß ChemBiozidDV erhoben?
Helpdesk-Nummer: 0727
Die Meldung von Biozidprodukten gemäß ChemBiozidDV ist gebührenfrei über das Online-Portal der BAuA („eBIOMELD“) möglich.
An welche Behörde/n können Fragen zur ChemBiozidDV gerichtet werden?
Helpdesk-Nummer: 0728
Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Abschnitte 2 (Meldung von Biozid-Produkten), 4 (Einschränkung der Zulassung bestimmter …
Welche Mittel können für die chirurgische Händedesinfektion verwendet werden?
Helpdesk-Nummer: 0709
Im sensiblen Anwendungsbereich der chirurgischen Händedesinfektion ist es wichtig, dass nur ausreichend wirksame und geeignete …
Ist eine Raumluftdesinfektion von Produktionsstätten oder anderen geschlossenen Räumen zur Inaktivierung von Krankheitserregern durch Vernebelung von Desinfektionsmitteln ("Kaltvernebelung"), z. B. Wasserstoffperoxid oder chlorhaltigen Produkten, bei laufendem Betrieb in Anwesenheit von Beschäftigten zulässig?
Helpdesk-Nummer: 0739
Beim Einsatz von Gemischen zur Kaltvernebelung, die als Desinfektionsmittel eingesetzt werden, handelt es sich um die Verwendung …
Darf ich ein gemeldetes Produkt ab-/umfüllen und auf dem Markt bereitstellen?
Helpdesk-Nummer: 0654
Für Biozidprodukte, die aufgrund von nationalen Übergangsregelungen gemäß Artikel 89 der Biozidverordnung in Verbindung mit § 28 …
Ist mit der Erteilung der N-Nummer die Anmeldepflicht in anderen Mitgliedsstaaten erfüllt?
Helpdesk-Nummer: 0425
Nein, mit der Meldung und entsprechenden Erteilung der N-Nummer ist die Anmeldepflicht in anderen Mitgliedsstaaten nicht …
Was ist der Wirkstoff in meinem Biozidprodukt? Welche Auswirkungen hat die Einstufung als Wirkstoff unter den Übergangsregelungen?
Helpdesk-Nummer: 0737
Ein biozider Wirkstoff ist gemäß Artikel 3(1)c der Biozidverordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012) „ein Stoff oder ein …
Darf ein Sicherheitsblatt mehrere Stoffe oder Gemische abdecken?
Helpdesk-Nummer: 0212
Ja, wenn die Informationen, die in dem Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung gestellt wurde, für jeden Stoff oder Gemisch den …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.
Der Helpdesk präzisiert die Antwort:
Die Möglichkeit Gruppensicherheitsdatenblätter zu bilden, ergibt sich aus den Vorschriften, ohne dort explizit erwähnt zu sein. Als Voraussetzung neben dem ausreichend übereinstimmenden Gefahrenprofil, müssen alle zur Gruppe zugeordneten Einzelstoffe eindeutig zu identifizieren sein. Bei Stoffen könnte man ggf. Salze mit gleichen Säure- oder Base-Strukturen (Vorsicht bei unterschiedlichen Löslichkeiten!) zusammenfassen. Für Gemische ist eine Gruppierung möglich, da hier nur die gefährlichen Komponenten genannt werden müssen und die genaue Konzentration dieser Komponenten nicht angegeben werden muss. Hieraus ergibt sich die Möglichkeit, dass unterschiedliche Gemische zu einer Gruppe zusammengefasst werden, z. B. solche mit unterschiedlichen aber ungefährlichen Komponenten oder solche mit gewissen Schwankungen im Konzentrationsbereich einzelner Komponenten. Voraussetzung ist aber, dass sich Einstufung und Kennzeichnung und die erforderlichen Schutzmaßnahmen nicht ändern. Daher sollte die Gruppenbildung verantwortlich erfolgen und sich an den Zielen und Vorschriften für das Sicherheitsdatenblatt orientieren.
Zum Beispiel können Gemische nicht in die Gruppenbildung einbezogen werden, wenn benennungspflichtige Stoffe enthalten sind, die nicht im Gruppensicherheitsdatenblatt genannt werden. Auch Gemische, in denen Komponenten vom angegebenen Konzentrationsbereich abweichen, können nicht eingruppiert werden. Außerdem sollten in den Gruppensicherheitsdatenblättern keine Stoffe genannt werden, die nicht tatsächlich in allen dieser Gruppe zugeordneten Produkten vertreten sind, da dies ggf. relevant ist für die messtechnische Überwachung und die zu treffenden Schutzmaßnahmen.
(ECHA ID 947)
Gibt es einen Grenzwert für die Wirkstoff-Konzentration, unterhalb dessen ich mein Produkt nicht zulassen muss?
Helpdesk-Nummer: 0650
Nein, in der Biozidverordnung gibt es keine allgemeingültigen Konzentrationsgrenzen für einen Wirkstoff. Sofern ein Produkt die …