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Gibt es einen Grenzwert für die Wirkstoff-Konzentration, unterhalb dessen ich mein Produkt nicht zulassen muss?

Helpdesk-Nummer: 0650

Nein, in der Biozidverordnung gibt es keine Konzentrationsgrenzen für einen Wirkstoff. Sofern ein Produkt die Definition eines Biozidproduktes gemäß Artikel 3 (1) a) der Biozidverordnung erfüllt, unterliegt es dem Biozidrecht, unabhängig von der Konzentration des enthaltenen Wirkstoffes.