Gibt es einen Grenzwert für die Wirkstoff-Konzentration, unterhalb dessen ich mein Produkt nicht zulassen muss?
Helpdesk-Nummer: 0650
Nein, in der Biozidverordnung gibt es keine allgemeingültigen Konzentrationsgrenzen für einen Wirkstoff. Sofern ein Produkt die Definition eines Biozidproduktes gemäß Artikel 3 (1) a) der Biozidverordnung erfüllt, unterliegt es dem Biozidrecht, unabhängig von der Konzentration des enthaltenen Wirkstoffes. Der Nachweis, welche Stoffe im Einzelfall als Wirkstoffe anzusehen sind, obliegt dem Inverkehrbringer. Siehe hierzu auch REACH-CLP-Biozid-Helpdesk FAQ Nr. 0737.