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Am 31. Januar 2020 ist Großbritannien aus der Europäischen Union ausgetreten. Bis zum 31. Dezember 2020 galt eine …
mehr erfahren: Brexit und die Biozid-Verordnung …
mehr erfahren: Ich bin Formulierer (nachgeschalteter Anwender) oder Importeur mit Sitz in Deutschland und möchte ein meldepflichtiges Gemisch für die Verwendung durch Verbraucher oder für die gewerbliche Verwendung neu in Verkehr bringen …
mehr erfahren: Ich bin Formulierer (nachgeschalteter Anwender) oder Importeur mit Sitz in Deutschland und möchte ein meldepflichtiges Gemisch für die industrielle Verwendung vor dem 01.01.2024 neu in Verkehr bringen …
mehr erfahren: Ich bin Händler mit Sitz in Deutschland und möchte ein meldepflichtiges Gemisch für die Verwendung durch Verbraucher oder für die gewerbliche Verwendung neu in Verkehr bringen, das ich aus einem anderen Mitgliedstaat der EU beziehe …
mehr erfahren: Ich bin Händler mit Sitz in Deutschland und möchte ein meldepflichtiges Gemisch für die industrielle Verwendung vor dem 01.01.2024 neu in Verkehr bringen, das ich aus einem anderen Mitgliedstaat der EU beziehe …
mehr erfahren: Ich bin Formulierer (nachgeschalteter Anwender) oder Importeur mit Sitz in Deutschland und möchte ein lediglich für Umweltgefahren eingestuftes gefährliches Gemisch für die gewerbliche Verwendung oder die Verwendung durch Verbraucher neu in Verkehr bringen …
mehr erfahren: Ich bin Formulierer (nachgeschalteter Anwender) oder Importeur mit Sitz in Deutschland und möchte ein nicht oder nur für Umweltgefahren eingestuftes Biozidprodukt für die gewerbliche Verwendung oder die Verwendung durch Verbraucher neu in Verkehr bringen …
mehr erfahren: Ich bin Händler mit Sitz in Deutschland und möchte ein meldepflichtiges Gemisch, das ich aus einem anderen Mitgliedstaat der EU beziehe, unter meinem Namen für die Verwendung durch Verbraucher neu in Verkehr bringen …
mehr erfahren: 5. ATP: Verordnung (EU) 944/2013 …
mehr erfahren: 2. ATP: Verordnung (EU) 286/2011 …