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Ich bin Formulierer (nachgeschalteter Anwender) oder Importeur mit Sitz in Deutschland und möchte ein meldepflichtiges Gemisch für die Verwendung durch Verbraucher oder für die gewerbliche Verwendung neu in Verkehr bringen

In diesem Fall sind Sie verpflichtet, vor dem ersten Inverkehrbringen eine Mitteilung im europäisch harmonisierten PCN-Format durchzuführen.