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mehr erfahren: Ich bin Formulierer (nachgeschalteter Anwender) oder Einführer mit Sitz in Deutschland und möchte ein nur für Umweltgefahren eingestuftes gefährliches Gemisch für die industrielle Verwendung vor dem 01.01.2024 neu in Verkehr bringen …
mehr erfahren: Ich bin Formulierer (nachgeschalteter Anwender) oder Importeur mit Sitz in Deutschland und möchte ein nicht oder nur für Umweltgefahren eingestuftes Biozidprodukt für die industrielle Verwendung vor dem 01.01.2024 neu in Verkehr bringen …
mehr erfahren: Ich bin Formulierer (nachgeschalteter Anwender) oder Importeur mit Sitz in Deutschland und möchte ein nicht oder nur für Umweltgefahren eingestuftes Biozidprodukt für die gewerbliche Verwendung oder die Verwendung durch Verbraucher neu in Verkehr bringen …
mehr erfahren: Ich bin Händler mit Sitz in Deutschland und möchte ein meldepflichtiges Gemisch, das ich aus einem anderen Mitgliedstaat der EU beziehe, unter meinem Namen für die Verwendung durch Verbraucher neu in Verkehr bringen …
mehr erfahren: NEU! 18. ATP: Verordnung (EU) 2022/692 …
mehr erfahren: Ganz aktuell: Neue Publikationen des Helpdesks …
Seit einiger Zeit erhalten wir vermehrt die Anfrage, wie REACH-Zertifikate bzw. REACH-Konformitätsbestätigungen zu erstellen …
mehr erfahren: Zertifikate oder Konformitätsbestätigungen …
Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk hat innerhalb eines Monats vier Seminare ausgerichtet.
REACH-CLP-Biozid Helpdesk schließt die …
mehr erfahren: Helpdesk - Online: Seminarreihe 2022 …
mehr erfahren: Erzeugnisse unter der Abfallrahmenrichtlinie (SCIP) …