Ich bin Formulierer (nachgeschalteter Anwender) oder Importeur mit Sitz in Deutschland und möchte ein nicht oder nur für Umweltgefahren eingestuftes Biozidprodukt für die industrielle Verwendung vor dem 01.01.2024 neu in Verkehr bringen
Seit dem 01.01.2020 ist die allgemeine Meldepflicht für alle Biozidprodukte nach §16 e ChemG erloschen. Mitteilungspflichtig sind Biozidprodukte weiterhin, sofern es sich um Gemische handelt, die aufgrund ihrer physikalischen Gefahren oder ihrer Gefahren für die menschliche Gesundheit eingestuft sind. Um eine kompetente Notfallberatung für das Produkt durch die Giftinformationszentren sicherzustellen, kann jedoch weiterhin eine freiwillige Mitteilung eingereicht werden.