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mehr erfahren: Ich bin Formulierer (nachgeschalteter Anwender) oder Importeur mit Sitz in Deutschland und möchte ein lediglich für Umweltgefahren eingestuftes gefährliches Gemisch für die gewerbliche Verwendung oder die Verwendung durch Verbraucher neu in Verkehr bringen …
mehr erfahren: Ich bin Formulierer (nachgeschalteter Anwender) oder Einführer mit Sitz in Deutschland und möchte ein nur für Umweltgefahren eingestuftes gefährliches Gemisch für die industrielle Verwendung vor dem 01.01.2024 neu in Verkehr bringen …
mehr erfahren: Ich bin Formulierer (nachgeschalteter Anwender) oder Importeur mit Sitz in Deutschland und möchte ein nicht oder nur für Umweltgefahren eingestuftes Biozidprodukt für die industrielle Verwendung vor dem 01.01.2024 neu in Verkehr bringen …
mehr erfahren: Ich bin Formulierer (nachgeschalteter Anwender) oder Importeur mit Sitz in Deutschland und möchte ein nicht oder nur für Umweltgefahren eingestuftes Biozidprodukt für die gewerbliche Verwendung oder die Verwendung durch Verbraucher neu in Verkehr bringen …
mehr erfahren: Ich bin Händler mit Sitz in Deutschland und möchte ein meldepflichtiges Gemisch, das ich aus einem anderen Mitgliedstaat der EU beziehe, unter meinem Namen für die Verwendung durch Verbraucher neu in Verkehr bringen …
mehr erfahren: 5. ATP: Verordnung (EU) 944/2013 …
mehr erfahren: 2. ATP: Verordnung (EU) 286/2011 …
mehr erfahren: 1. ATP: Verordnung (EG) 790/2009 …
mehr erfahren: 16. ATP: Verordnung (EU) 2021/643 …
mehr erfahren: 17. ATP: Verordnung (EU) 2021/849 …