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Muss der Anmelder die Begründung für eine Nichteinstufung nach Art. 40 (1) (d) der CLP-Verordnung angeben, wenn eine Einstufung für einen Endpunkt per definitionem ausgeschlossen ist?
Helpdesk-Nummer: 0377
Ja. Anmelder, d. h. Hersteller und Importeure, müssen immer eine Begründung für das Fehlen einer Einstufung („no classification …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 219)
Wie kann ich meine Meldung aktualisieren?
Helpdesk-Nummer: 0405
Für diesen Zweck können Sie eines der drei IT-Tools verwenden: IUCLID, das Online-Einreichungstool oder das XML-Sammeltool. Diese …
Haben gewerbliche und industrielle Endanwender Pflichten unter CLP?
Helpdesk-Nummer: 0290
Nein, haben sie nicht. Als Endanwender von Stoffen und Gemischen gelten Firmen, wenn sie die an sie gelieferten Stoffe und …
Hinweis:
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(ECHA ID 171)
Kann ein Unternehmen in mehr als einer Gruppe von Herstellern/Importeuren erscheinen?
Helpdesk-Nummer: 0393
Ja, das ist möglich. Ein Unternehmen kann in mehr als einer Gruppe von Anmeldern erscheinen, wenn die in das Einstufungs- und …
Hinweis:
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(ECHA ID 214)
Kann ein Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender bei der Agentur einen Vorschlag einreichen, um zusätzliche harmonisierte Einstufungs- und Kennzeichnungselemente für einen vorhandenen Eintrag in Teil 3 von Anhang VI einzuführen?
Helpdesk-Nummer: 0289
Ja, ein Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender kann direkt bei der Agentur einen Vorschlag einreichen, um …
Hinweis:
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(ECHA ID 262)
Müssen Händler unter CLP Einstufungen vornehmen?
Helpdesk-Nummer: 0295
Ein Händler ist eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, einschließlich Einzelhändler, der für …
Hinweis:
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(ECHA ID 169)
Wo finde ich die konsolidierte Version der CLP-Verordnung?
Helpdesk-Nummer: 0297
Die neuste konsolidierte Version der CLP-Verordnung finden Sie über die ECHA-Webseite "Rechtsvorschriften". Beachten Sie bitte, …
Hinweis:
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(ECHA ID 166)
Sind nur die Stoffe meldepflichtig, die in Mengen von 1 Tonne oder mehr pro Jahr hergestellt oder importiert werden?
Helpdesk-Nummer: 0304
Nein. Nach CLP Artikel 39(b) gilt die Meldepflicht für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis für alle gefährlichen …
Hinweis:
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(ECHA ID 196)
Die deutschen Begriffe „Anmeldung“, „Mitteilung“, „Meldung“ (im Englischen jeweils “notification“) werden in der EU-Chemikalien-Gesetzgebung in verschiedenen Zusammenhängen gebraucht. Was ist der Unterschied zwischen einer „Anmeldung“ unter Richtlinie 67/548/EWG, einer „Anmeldung/Meldung“ unter REACH und einer „Meldung“ unter CLP?
Helpdesk-Nummer: 0306
Unter Richtlinie 67/548/EWG bezog sich der Begriff „Anmeldung“ (notification) auf neue Stoffe. Unter Anmeldeverfahren wird die …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 204)
Zur Bestimmung der Aspirationsgefahr von Anstrichmitteln und Lacken: Wie wird die Viskosität, die aus Auslaufzeitmessungen mit einem Auslaufbecher bei 23°C ± 5°C nach ISO 2431 (ISO 2431: Norm zur Bestimmung der Auslaufzeit mit Auslaufbechern) abgeleitet wird, in die kinematische Viskosität des Anstrichmittels oder Lacks bei 40°C umgerechnet?
Helpdesk-Nummer: 0301
Unter CLP erfordern die Einstufungskriterien für die Aspirationsgefahr die Bestimmung der kinematischen Viskosität, während die …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 267)