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Sind nur die Stoffe meldepflichtig, die in Mengen von 1 Tonne oder mehr pro Jahr hergestellt oder importiert werden?

Helpdesk-Nummer: 0304

Nein. Nach CLP Artikel 39(b) gilt die Meldepflicht für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis für alle gefährlichen Stoffe im Anwendungsbereich der CLP-Verordnung. Dies gilt für Stoffe als solche oder Stoffe in einem gefährlichen Gemisch oberhalb der festgelegten Konzentrationsgrenzwerte, die importiert oder innerhalb der EU hergestellt und in Verkehr gebracht werden. Mit anderen Worten, die Meldepflicht gilt unabhängig von der pro Jahr hergestellten oder importierten Tonnage.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 196)