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FAQ (6)
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Welche Informationen zur Freisetzung in die Umwelt wird die ECHA als Teil der Stellungnahmen zu Zulassungsanträgen veröffentlichen?
Helpdesk-Nummer: 659
Die ECHA wird die Emissionen von Stoffen ohne Schwellenwert wie Umwelthormone, PBTs und vPvBs veröffentlichen. Sie wird auch die …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 1656)
Gilt die Zulassungspflicht für einen Stoff in Anhang XIV, der in einem anderen Stoff oder Gemisch als Verunreinigung enthalten ist?
Helpdesk-Nummer: 0591
Die Zulassungspflicht gilt für das Inverkehrbringen und die Verwendung eines in Anhang XIV gelisteten Stoffes als solcher. Daher …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 0565)
Welche Stoffe werden aktuell für die Aufnahme in den Anhang XIV diskutiert?
Helpdesk-Nummer: 0716
Eine Übersicht über die aktuelle Empfehlung zur Aufnahme in den Anhang XIV finden Sie auf der Seite der ECHA unter:
Was ist der Unterschied zwischen einem Überprüfungsbericht und dem Zulassungsantrag?
Helpdesk-Nummer: 0558
Der Überprüfungsbericht dient zur Aktualisierung des Zulassungsantrags (Application for Authorisation – AfA) und muss an die ECHA …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 1360)
Ich habe meinen Überprüfungsbericht rechtzeitig – d. h. mindestens 18 Monate vor dem Ende des Überprüfungszeitraums – eingereicht. Die Kommission hat jedoch bis zum Ende des Überprüfungszeitraums keine Entscheidung getroffen. Darf ich den Stoff gemäß der bisherigen Zulassungsentscheidung weiterverwenden, bis die Kommission neu entschieden hat?
Helpdesk-Nummer: 0559
Ja, das ist möglich, bis eine Überprüfungsentscheidung (zur Aufrechterhaltung, Änderung oder Entziehung der Zulassung) getroffen …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 1361)
Ich habe meinen Überprüfungsbericht zu spät – d. h. weniger als 18 Monate vor dem Ende des Überprüfungszeitraums – eingereicht. Die Kommission hat jedoch bis zum Ende des Überprüfungszeitraums keine Entscheidung getroffen. Darf ich den Stoff gemäß der bisherigen Zulassung weiterverwenden, bis die Kommission neu entschieden hat?
Helpdesk-Nummer: 0560
Nein, der Stoff darf nach dem Ende des Überprüfungszeitraums nicht mehr genutzt werden. Sie müssen auf die Entscheidung der …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 1362)