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Helpdesk-Nummer: 0455
Die ECHA stellt einen Dienst zur Änderung der chemischen Bezeichnungen Ihres registrierten Stoffs bereit.
Sie können die ECHA …
Helpdesk-Nummer: 0154
Es gibt für Registranten keine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung, dass sie ihr Registrierungsdossier jedes Mal …
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 43)
Helpdesk-Nummer: 0249
Im Rahmen der REACH-Verordnung gelten Stoffe, die nach der Richtlinie 67/548/EG angemeldet wurden (bekannt als NONS: …
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.
Der deutsche Helpdesk präzisiert an dieser Stelle die FAQ der ECHA mit einigen Eckpunkten:
Nach dem Ergebnis einer Abstimmung zwischen der EU-Kommission und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ist für die Aktualisierung der Registrierung eines nach der Richtlinie 67/548/EWG angemeldeten Neustoffes im Fall einer Überschreitung der Tonnagegrenze von 1 Tonne pro Jahr auf 1-10 Tonnen pro Jahr keine Registrierungsgebühr fällig.
(ECHA ID 0055)
Helpdesk-Nummer: 0252
Eine Anmeldung nach der Richtlinie 67/548/EWG gilt nach Art. 24 der REACH-Verordnung als Registrierung. Die Anmeldungen liegen …