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FAQ (5)
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Müssen die im Sicherheitsdatenblatt (SDB) verwendeten Stoffnamen in einer Amtssprache eines Mitgliedstaates verfasst sein?
Helpdesk-Nummer: 0195
Ja. Gemäß Artikel 31 Abs. 5 der REACH-Verordnung muss das SDB in einer Amtssprache des Mitgliedstaates verfasst sein, in dem der …
Müssen die Zulieferer 100% der Inhaltsstoffe eines Gemisches nach Artikel 31 der REACH-Verordnung offenbaren und die entsprechenden Registrierungsnummern angeben?
Helpdesk-Nummer: 0210
Anhang II der REACH-Verordnung legt fest, welche Stoffe in Abschnitt 3.2 eines Gemisch-Sicherheitsdatenblattes zu nennen sind. …
Wo findet man das Formular "Mustersicherheitsdatenblatt" gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) zur Erstellung des Datenblattes?
Helpdesk-Nummer: 0217
Auf der BAuA-Internetseite - Rubrik Sicherheitsdatenblatt / Muster und Leerformulare finden Sie eine kommentierte Version des …
Müssen im Sicherheitsdatenblatt zwingend CAS-Nummern angegeben werden? Wir setzen einen neuen Stoff in einem Gemisch ein, für den keine CAS-Nummer vorliegt.
Helpdesk-Nummer: 0708
Die Angaben im Sicherheitsdatenblatt werden durch Artikel 31 und Anhang II der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geregelt.
…
Ist für die Lieferung einer Nanoform eines Stoffes immer ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich?
Helpdesk-Nummer: 0729
Nein, der Lieferant einer Nanoform muss dem Abnehmer nicht immer ein SDB zur Verfügung stellen. Ein SDB ist nur dann …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 2014)