Navigation und Service

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Muss für die Nanoform eines Stoffes ein Sicherheitsdatenblatt inklusive der Angaben zur Charakterisierung erstellt werden, obwohl der Stoff keine gefährlichen Eigenschaften besitzt?

Helpdesk-Nummer: 0729

Ein Sicherheitsdatenblatt für den Stoff in Nanoform muss nur dann erstellt werden, wenn dieser eine der in Artikel 31 der REACH Verordnung (EG) genannten Bedingungen erfüllt. Wenn also:
a) der Stoff [in Nanoform] oder das Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfüllt oder
b) der Stoff [in Nanoform] persistent, bioakkumulierbar und toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar gemäß den Kriterien des Anhangs XIII ist oder
c) der Stoff [in Nanoform] aus anderen als den in Buchstabe a und Buchstabe b angeführten Gründen in die gemäß Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste aufgenommen wurde.

Wenn der Stoff in Nanoform keine dieser Bedingungen erfüllt muss kein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden. Oder anders gesagt, nur weil ein Stoff in Nanoform vorliegt, löst dies nicht automatisch die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes aus.