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Welchen Status unter REACH haben diejenigen angemeldeten Neustoffe, bei denen nach der Anmeldung die Einstellung der Herstellung gemeldet wurde? Gelten sie trotzdem automatisch als angemeldet oder müssen sie vorregistriert werden?

Helpdesk-Nummer: 0250

Auch Stoffe, die nach der Richtlinie 67/548/EWG angemeldet wurden und bei denen die Einstellung der Herstellung nach § 16 Nr. 5 …

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Was muss ich tun, wenn sich die Tonnage eines Stoffes erhöht, der bereits unter der Richtlinie 67/548/EG angemeldet wurde?

Helpdesk-Nummer: 0249

Im Rahmen der REACH-Verordnung gelten Stoffe, die nach der Richtlinie 67/548/EG angemeldet wurden (bekannt als NONS:

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

Der deutsche Helpdesk präzisiert an dieser Stelle die FAQ der ECHA mit einigen Eckpunkten:

Nach dem Ergebnis einer Abstimmung zwischen der EU-Kommission und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ist für die Aktualisierung der Registrierung eines nach der Richtlinie 67/548/EWG angemeldeten Neustoffes im Fall einer Überschreitung der Tonnagegrenze von 1 Tonne pro Jahr auf 1-10 Tonnen pro Jahr keine Registrierungsgebühr fällig.

(ECHA ID 0055)

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Wann muss die Registrierungsnummer entlang der Lieferkette kommuniziert werden?

Helpdesk-Nummer: 0206

Für einen Stoff oder ein Gemisch, der/das ein Sicherheitsdatenblatt (SDS) nach Artikel 31 der REACH-Verordnung benötigt, …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 137)

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Kann ein Händler die Registrierungsnummer des Lieferanten weiter verwenden oder kann er eine eigene Registriernummer erhalten, ohne das Registrierungsverfahren zu durchlaufen, da der Stoff folglich bereits registriert ist?

Helpdesk-Nummer: 0214

Gemäß Artikel 6 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind nur Hersteller und Importeure von Stoffen für deren Registrierung …

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Müssen Oberflächen behandelte Stoffe registriert werden?

Helpdesk-Nummer: 0242

In einem Oberflächenbehandlungsverfahren sind die folgenden Stoffe relevant: 

  • "Basisstoff": Stoff in Form von Partikeln, auf …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde. Diese FAQ weicht bei der Interpretation der Registrierungspflichten für Oberflächenbehandlungsagentien beim Import von oberflächenbehandelten Stoffen in nicht-Nanoform von der ursprünglichen Version der FAQ ab. Die ursprüngliche Formulierung dieser FAQ implizierte nach Meinung des nationalen Helpdesk, dass Oberflächenbehandlungsagentien registriert werden müssten. Gemäß der neuen Version der FAQ besteht diese Registrierungspflicht nicht. Die Anmerkungen in eckigen Klammern beinhalten klarstellende Ergänzungen des deutschen Helpdesks.

(ECHA ID 38)

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