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Gilt ein Babyfon als Babyartikel im Sinne der Einträge 51 und 52 von Anhang XVII der REACH-Verordnung?

Helpdesk-Nummer: 0471

Als Babyartikel gilt laut den Einträgen 51 Absatz 4 und 52 Absatz 4 „jedes Erzeugnis, das dazu bestimmt ist, den Schlaf, die Entspannung, die Hygiene, das Füttern und das Saugen von Kindern zu erleichtern“. Ein Babyfon erleichtert nicht den Schlaf oder die Entspannung des Kindes, sondern dient dazu, Eltern zu alarmieren, wenn das Baby weint oder andere Geräusche macht. Babyfone fallen damit nicht in den Geltungsbereich der Einträge 51 und 52 von Anhang XVII.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1185)