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Sind für die Meldung an das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis analytische Informationen erforderlich, wie zum Beispiel HPLC-Daten, Gaschromatogramme oder eine Beschreibung der Analysemethode?

Helpdesk-Nummer: 0384

Die nachfolgend aufgeführten Informationen über die Identität des Stoffes sind zur Meldung für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis nicht erforderlich:

  • Spektren,
  • HPLC-Daten (Hochdruckflüssigkeitschromatographie),
  • Gaschromatogramme
  • und auch keine Beschreibung der Analysemethoden, die zur Identifizierung des Stoffes und seiner möglichen Verunreinigungen und Zusätze angewendet wurden.

Dies steht im Gegensatz zu den Registrierungsanforderungen unter REACH, wo diese Informationen verlangt werden.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 212)