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Wann können wir das ECHA-Portal für Einreichungen nutzen?

Helpdesk-Nummer: 694

Die ECHA hat im April 2019 die erste einsatzbereite Version des ECHA-Portals für die Einreichung von Mitteilungen freigegeben. Unternehmen ist es möglich, Mitteilungen vorzubereiten und einzureichen, und benannten Stellen können diese empfangen. In der Tabelle "Übersicht über die Entscheidungen der Mitgliedstaaten zur Umsetzung von Anhang VIII des CLP", die auf der Website des Giftnotrufzentrums der ECHA - auf der Seite des ECHA-Portals für Einreichungen - unter dem Reiter "Werkzeuge" verfügbar ist, können Sie sehen, wann jeder Mitgliedstaat Meldungen über das ECHA-Portal für Einreichungen akzeptiert. Wenn der Mitgliedstaat, an den Sie sich wenden möchten, noch keine Anmeldungen akzeptiert, müssen Sie die geltenden nationalen Vorschriften beachten.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) auf ihrer Website der Giftnotrufzentralen veröffentlicht wurde.