Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) und seine Salze
Bei den aufgeführten Verwendungsbereichen handelt es sich um grundsätzlich bekannte Hauptverwendungen. Die Angaben müssen nicht umfassend und vollständig sein. Hersteller, Importeure und Lieferanten von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sollten daher die Verwendungen und den Einsatz der Kandidatenstoffe prüfen und gegebenenfalls die anfallenden REACH-Anforderungen erfüllen.
Dieser Stoff wurde auf die Liste gemäß Artikel 59 (Kandidatenliste) aufgenommen.
Stoffbezeichnung
Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) und seine Salze
CAS-Nummer
-
EG-Nummer
-
Aufnahmedatum
16.01.2020
Aufnahmegrund
ebenso besorgniserregend, wahrscheinlich schwerwiegende Wirkung auf die Umwelt (Artikel 57f)
ebenso besorgniserregend, wahrscheinliche schwerwiegende Wirkungen auf die menschliche Gesundheit (Artikel 57f)
Unterstützende Dokumente (nur in Englisch)
Support Document (PDF-Datei, 3.6 MB)
Kommentare zum Anhang XV-Dossier (RTF-Datei, 16.8 MB)
Anhang XV Dossier
Dossier (PDF-Datei, 904 KB)
Entscheidungsnummer
ECHA/01/2020 (PDF-Datei, 175 KB)
Verwendungsbereiche
Perfluorbutansulfonsäure wird als Katalysator in der Polymerherstellung und in der chemischen Synthese sowie als Flammschutzmittel in Polycarbonat (bei elektroni-schen Geräten) verwendet.
Verwendung in Verbrauchererzeugnissen *)
Die Informationen über die potenziellen Verwendungen dieser Stoffe basieren auf den in den Dossiers zu Anhang XV enthaltenen Informationen, die von der ECHA und den einreichenden Mitgliedstaaten erstellt wurden und bieten möglicherweise keinen vollständigen Überblick über alle Verwendungen.
IUCLID Stoffdatensatz **)
IUCLID Datensatz
*) Die Daten basieren auf Informationen, die von Unternehmen in Meldungs- und Registrierungsdossiers an die ECHA übermittelt worden sind. Es bedeutet nicht, dass der jeweilige Stoff in allen Erzeugnissen dieser Typen enthalten ist, sondern nur, dass er es sein kann. Ähnlich bedeutet Nichterscheinen eines Erzeugnisses auf der Liste nicht, dass es keinen SVHC-Stoff enthält.
**) Es sind teilweise vorausgefüllte Stoffdatensätze im IUCLID-Format angelegt worden. Diese wurden zur Unterstützung von Erzeugnisimporteuren und -produzenten für die Meldungen von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Artikel 7(2) erstellt. Ein Unternehmen, das die Meldung durchführt, bleibt jedoch alleinig für die Angemessenheit und Richtigkeit der Angaben in der Meldung verantwortlich.