2-Methoxyethylacetat
Bei den aufgeführten Verwendungsbereichen handelt es sich um grundsätzlich bekannte Hauptverwendungen. Die Angaben müssen nicht umfassend und vollständig sein. Hersteller, Importeure und Lieferanten von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sollten daher die Verwendungen und den Einsatz der Kandidatenstoffe prüfen und gegebenenfalls die anfallenden REACH-Anforderungen erfüllen.
Dieser Stoff wurde auf die Liste gemäß Artikel 59 (Kandidatenliste) aufgenommen.
Stoffbezeichnung
2-Methoxyethylacetat
CAS-Nummer
110-49-6
EG-Nummer
203-772-9
Aufnahmedatum
16.07.2019
Aufnahmegrund
fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)
Unterstützende Dokumente (nur in Englisch)
Support Document (PDF-Datei, 1,03 MB) (Zu-sätzlicher Text)
Kommentare zum Anhang XV-Dossier (RTF-Datei, 440 KB)
Anhang XV Dossier
Dossier (PDF-Datei, 89 KB)
Entscheidungsnummer
ED/71/2019 (PDF-Datei, 1.28 MB)
Verwendungsbereiche
2-Methoxyethylacetat wird als Lösemittel für Gummi, Harze, Wachse und Öle und zur Herstellung von Halbleitern, Textildrucken und fotografischen Filmen verwendet. Einsatzmöglichkeiten in Farben, Lacken, Beizen, Druckfarben, Oberflächenbeschichtungen, Siebdruck, fotografischen und fotolithografischen Verfahren, Halbleitern, Textilien, Leder, Hydraulikflüssigkeiten, Düsentreibstoff, Papier, Acetatkleber, Nitrocellulose, Celluloseacetat, Textildruck und in der chemischer Reinigung.
Entnommen aus
Die Informationen über die potenziellen Verwendungen dieser Stoffe basieren auf den in den Dossiers zu Anhang XV enthaltenen Informationen, die von der ECHA und den einreichenden Mitgliedstaaten erstellt wurden und bieten möglicherweise keinen vollständigen Überblick über alle Verwendungen.
IUCLID Stoffdatensatz **)
IUCLID Datensatz
**) Es sind teilweise vorausgefüllte Stoffdatensätze im IUCLID-Format angelegt worden. Diese wurden zur Unterstützung von Erzeugnisimporteuren und -produzenten für die Meldungen von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Artikel 7(2) erstellt. Ein Unternehmen, das die Meldung durchführt, bleibt jedoch alleinig für die Angemessenheit und Richtigkeit der Angaben in der Meldung verantwortlich.