Chrysen
Bei den aufgeführten Verwendungsbereichen handelt es sich um grundsätzlich bekannte Hauptverwendungen. Die Angaben müssen nicht umfassend und vollständig sein. Hersteller, Importeure und Lieferanten von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sollten daher die Verwendungen und den Einsatz der Kandidatenstoffe prüfen und gegebenenfalls die anfallenden REACH-Anforderungen erfüllen.
Dieser Stoff wurde auf die Liste gemäß Artikel 59 (Kandidatenliste) aufgenommen.
Stoffbezeichnung
Chrysen
CAS-Nummer
218-01-9
EG-Nummer
205-923-4
Aufnahmedatum
15.01.2018
Aufnahmegrund
krebserzeugend (Artikel 57 a)
PBT - persistent, bioakkumulierbar und toxisch (Artikel 57d)
vPvB - sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (Artikel 57e)
Unterstützende Dokumente (nur in Englisch)
Support Document (PDF-Datei, 502 KB)
Kommentare zum Anhang XV-Dossier (PDF-Datei, 968 KB)
Anhang XV Dossier
Anhang XV Dossier (PDF-Datei, 120 KB)
Entscheidungsnummer
ED/01/2018 (PDF-Datei, 1.10 MB)
Verwendungsbereiche
Wird normalerweise nicht produziert, sondern ist ein Bestandteil oder eine Verunreinigung anderer Stoffe.
IUCLID Stoffdatensatz **)
**) Es sind teilweise vorausgefüllte Stoffdatensätze im IUCLID-Format angelegt worden. Diese wurden zur Unterstützung von Erzeugnisimporteuren und -produzenten für die Meldungen von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Artikel 7(2) erstellt. Ein Unternehmen, das die Meldung durchführt, bleibt jedoch alleinig für die Angemessenheit und Richtigkeit der Angaben in der Meldung verantwortlich.