Dipentylphthalat
Bei den aufgeführten Verwendungsbereichen handelt es sich um grundsätzlich bekannte Hauptverwendungen. Die Angaben müssen nicht umfassend und vollständig sein. Hersteller, Importeure und Lieferanten von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sollten daher die Verwendungen und den Einsatz der Kandidatenstoffe prüfen und gegebenenfalls die anfallenden REACH-Anforderungen erfüllen.
Dieser Stoff wurde auf die Liste gemäß Artikel 59 (Kandidatenliste) aufgenommen.
Stoffbezeichnung
Dipentylphthalat
CAS-Nummer
131-18-0
EG-Nummer
205-017-9
Aufnahmedatum
20.06.2013
Aufnahmegrund
fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)
Unterstützende Dokumente (nur in Englisch)
Support Document (PDF-Datei, 164 KB)
Kommentare zum Anhang XV-Dossier (RTF-Datei, 77 KB)
Anhang XV Dossier
Entscheidungsnummer
ED/69/2013 (PDF-Datei, 965 KB)
Verwendungsbereiche
Dipentylphthtalat wird hauptsächlich als Weichmacher in Polyvinylchlorid (PVC) verwendet, jedoch findet man DPP ebenfalls in Elektroden für Membranen. Eingesetzt wird DPP als Lösungsmittel in Körperpflegeprodukten, Druckerfarben, Farben, Nitrozellulose und Kunstharzlacken und in der Herstellung von Klebstoffen und Gummi.
Entnommen aus
Die Informationen über die potenziellen Verwendungen dieser Stoffe basieren auf den in den Dossiers zu Anhang XV enthaltenen Informationen, die von der ECHA und den einreichenden Mitgliedstaaten erstellt wurden, verfügbaren Registrierungsdaten und auf abgegebene Stellungnahmen während der öffentlichen Konsultation über die Stoffe und bieten möglicherweise keinen vollständigen Überblick über alle Verwendungen.
IUCLID Stoffdatensatz **)
**) Es sind teilweise vorausgefüllte Stoffdatensätze im IUCLID-Format angelegt worden. Diese wurden zur Unterstützung von Erzeugnisimporteuren und -produzenten für die Meldungen von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Artikel 7(2) erstellt. Ein Unternehmen, das die Meldung durchführt, bleibt jedoch alleinig für die Angemessenheit und Richtigkeit der Angaben in der Meldung verantwortlich.