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Perfluorheptansäure und seine Salze

Bei den aufgeführten Verwendungsbereichen handelt es sich um grundsätzlich bekannte Hauptverwendungen. Die Angaben müssen nicht umfassend und vollständig sein. Hersteller, Importeure und Lieferanten von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sollten daher die Verwendungen und den Einsatz der Kandidatenstoffe prüfen und gegebenenfalls die anfallenden REACH-Anforderungen erfüllen.

Dieser Stoff wurde auf die Liste gemäß Artikel 59 (Kandidatenliste) aufgenommen.

Stoffbezeichnung

Perfluorheptansäure und seine Salze

CAS-Nummer

-

EG-Nummer

-

Aufnahmedatum

17.01.2023

Aufnahmegrund

fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)
PBT - persistent, bioakkumulierbar und toxisch (Artikel 57d)
vPvB - sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (Artikel 57e)
ebenso besorgniserregend, wahrscheinlich schwerwiegende Wirkungen auf die menschliche Gesundheit (Artikel 57f)
ebenso besorgniserregend, wahrscheinlich schwerwiegende Wirkungen auf die Umwelt (Artikel 57f)

Unterstützende Dokumente (nur in Englisch)

Unterstützendes Dokument
Antworten auf Kommentare zum Anhang XV-Dossier (RTF-Datei)

Anhang XV Dossier

Anhang XV Report

Entscheidungsnummer

D(2022)9120-DC

Verwendungsbereiche

Auch wenn der Stoff selbst nicht im Rahmen von REACH registriert ist, kann die Identifizierung als besonders besorgniserregender Stoff als Maßnahme zur Vermeidung künftiger bedauerlicher Substitutionen angesehen werden.

Entnommen aus

Die Informationen über die potenziellen Verwendungen dieser Stoffe basieren auf den in den Dossiers zu Anhang XV enthaltenen Informationen, die von der ECHA und den einreichenden Mitgliedstaaten erstellt wurden und bieten möglicherweise keinen vollständigen Überblick über alle Verwendungen.

IUCLID Stoffdatensatz **)

Datensatz

**) Es sind teilweise vorausgefüllte Stoffdatensätze im IUCLID-Format angelegt worden. Diese wurden zur Unterstützung von Erzeugnisimporteuren und -produzenten für die Meldungen von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Artikel 7(2) erstellt. Ein Unternehmen, das die Meldung durchführt, bleibt jedoch alleinig für die Angemessenheit und Richtigkeit der Angaben in der Meldung verantwortlich.