Pyren
Bei den aufgeführten Verwendungsbereichen handelt es sich um grundsätzlich bekannte Hauptverwendungen. Die Angaben müssen nicht umfassend und vollständig sein. Hersteller, Importeure und Lieferanten von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sollten daher die Verwendungen und den Einsatz der Kandidatenstoffe prüfen und gegebenenfalls die anfallenden REACH-Anforderungen erfüllen.
Dieser Stoff wurde auf die Liste gemäß Artikel 59 (Kandidatenliste) aufgenommen.
Stoffbezeichnung
Pyren
CAS-Nummer
129-00-0
1718-52-1
EG-Nummer
204-927-3
Aufnahmedatum
15.01.2019
Aufnahmegrund
PBT - persistent, bioakkumulierbar und toxisch (Artikel 57d)
vPvB - sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (Artikel 57e)
Unterstützende Dokumente (nur in Englisch)
Support Document (PDF-Datei, 633 KB) (MSC opinion)
Kommentare zum Anhang XV-Dossier (RTF-Datei, 3,4 MB)
Anhang XV Dossier
Dossier (PDF-Datei, 256 kB)
Entscheidungsnummer
ED/88/2018 (PDF-Datei, 92 KB)
Verwendungsbereiche
Als transportiertes Zwischenprodukt bei der Herstellung von Feinchemikalien
Entnommen aus
Die Informationen über die potenziellen Verwendungen dieser Stoffe basieren auf den in den Dossiers zu Anhang XV enthaltenen Informationen, die von der ECHA und den einreichenden Mitgliedstaaten erstellt wurden, verfügbaren Registrierungdaten und auf abgegebene Stellungnahmen während der öffentlichen Konsultation über die Stoffe und bieten möglicherweise keinen vollständigen Überblick über alle Verwendungen.
IUCLID Stoffdatensatz **)
Datensatz
SVHC-Identifizierung
Comments for Identification of SVHC (RTF-Datei, 3,4 MB)
**) Es sind teilweise vorausgefüllte Stoffdatensätze im IUCLID-Format angelegt worden. Diese wurden zur Unterstützung von Erzeugnisimporteuren und -produzenten für die Meldungen von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Artikel 7(2) erstellt. Ein Unternehmen, das die Meldung durchführt, bleibt jedoch alleinig für die Angemessenheit und Richtigkeit der Angaben in der Meldung verantwortlich.