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Pyren

Bei den aufgeführten Verwendungsbereichen handelt es sich um grundsätzlich bekannte Hauptverwendungen. Die Angaben müssen nicht umfassend und vollständig sein. Hersteller, Importeure und Lieferanten von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sollten daher die Verwendungen und den Einsatz der Kandidatenstoffe prüfen und gegebenenfalls die anfallenden REACH-Anforderungen erfüllen.

Dieser Stoff wurde auf die Liste gemäß Artikel 59 (Kandidatenliste) aufgenommen.

Stoffbezeichnung

Pyren

CAS-Nummer

129-00-0
1718-52-1

EG-Nummer

204-927-3

Aufnahmedatum

15.01.2019

Aufnahmegrund

PBT - persistent, bioakkumulierbar und toxisch (Artikel 57d)
vPvB - sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (Artikel 57e)

Unterstützende Dokumente (nur in Englisch)

Support Document (PDF-Datei, 633 KB) (MSC opinion)
Kommentare zum Anhang XV-Dossier (RTF-Datei, 3,4 MB)

Anhang XV Dossier

Dossier (PDF-Datei, 256 kB)

Entscheidungsnummer

ED/88/2018 (PDF-Datei, 92 KB)

Verwendungsbereiche

Als transportiertes Zwischenprodukt bei der Herstellung von Feinchemikalien

Entnommen aus

Die Informationen über die potenziellen Verwendungen dieser Stoffe basieren auf den in den Dossiers zu Anhang XV enthaltenen Informationen, die von der ECHA und den einreichenden Mitgliedstaaten erstellt wurden, verfügbaren Registrierungdaten und auf abgegebene Stellungnahmen während der öffentlichen Konsultation über die Stoffe und bieten möglicherweise keinen vollständigen Überblick über alle Verwendungen.

IUCLID Stoffdatensatz **)

Datensatz

SVHC-Identifizierung

Comments for Identification of SVHC (RTF-Datei, 3,4 MB)

**) Es sind teilweise vorausgefüllte Stoffdatensätze im IUCLID-Format angelegt worden. Diese wurden zur Unterstützung von Erzeugnisimporteuren und -produzenten für die Meldungen von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Artikel 7(2) erstellt. Ein Unternehmen, das die Meldung durchführt, bleibt jedoch alleinig für die Angemessenheit und Richtigkeit der Angaben in der Meldung verantwortlich.