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Reicht es zur Erfüllung der Informationspflicht nach Artikel 33 der REACH-Verordnung aus dem Abnehmer eines Erzeugnisses die SCIP-Nummer weiterzugeben? Oder muss weiterhin mindestens der Name des betreffenden Stoffes weitergegeben werden?

Helpdesk-Nummer: 0717

Die Pflicht Informationen zu besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHCs) in einem Erzeugnis mit einem Massenanteil größer 0,1 …

mehr erfahren: …