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FAQ (33)
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Welche Kennzeichnungselemente sind im Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 2.2 wiederzugeben?
Helpdesk-Nummer: 0570
Gemäß Anhang II Nr. 2.2 der REACH-Verordnung sind auf Grundlage der Einstufung mindestens die folgenden Kennzeichnungselemente …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog wurde vom UAI (Unterausschuss I) das AGS(Ausschuss für Gefahrstoffe) erarbeitet.
In welchen Fällen ist die Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung für einen Stoff im Sicherheitsdatenblatt (SDB) eines Gemischs möglich?
Helpdesk-Nummer: 0565
Die Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung für einen Stoff in einem Gemisch ist nur dann zulässig, wenn die ECHA …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog wurde vom UAI (Unterausschuss I) das AGS(Ausschuss für Gefahrstoffe) erarbeitet.
Müssen bei flüssigen Gemischen in Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblattes auch die Arbeitsplatzgrenzwerte aller festen Bestandteile aufgeführt werden?
Helpdesk-Nummer: 0566
Falls verfügbar, sind für jeden Stoff in einem Gemisch die nationalen Grenzwerte einschließlich der jeweiligen Rechtsgrundlage …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog wurde vom UAI (Unterausschuss I) das AGS(Ausschuss für Gefahrstoffe) erarbeitet.