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FAQ (2)
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Was wird nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Stoffen (besonders besorgniserregenden Stoffen, SVHCs) in Erzeugnissen in den Beschränkungen in Anhang XVII der REACH-Verordnung unter einem "Erzeugnis" verstanden?
Helpdesk-Nummer: 0590
Der Begriff ‚Erzeugnis‘ gilt, wie er vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 10. September 2015 in Fall …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 1564)
In einer Zementmischung wird die Konzentration von Chrom (VI) auf unter 2 mg/kg (0,0002 %) reduziert, um die Bedingungen der Beschränkung des Inverkehrbringens und der Verwendung von Zement und zementhaltigen Gemischen in Eintrag 47 von Anhang XVII der REACH-Verordnung zu erfüllen. Sollte das Gemisch als hautsensibilisierend (H317) eingestuft werden?
Helpdesk-Nummer: 658
Nein. Lösliches Chrom VI verursacht die sensibilisierende Wirkung von Zement oder zementhaltigen Mischungen. …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 1659)