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FAQ (1)
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In einer Zementmischung wird die Konzentration von Chrom (VI) auf unter 2 mg/kg (0,0002 %) reduziert, um die Bedingungen der Beschränkung des Inverkehrbringens und der Verwendung von Zement und zementhaltigen Gemischen in Eintrag 47 von Anhang XVII der REACH-Verordnung zu erfüllen. Sollte das Gemisch als hautsensibilisierend (H317) eingestuft werden?
Helpdesk-Nummer: 658
Nein. Lösliches Chrom VI verursacht die sensibilisierende Wirkung von Zement oder zementhaltigen Mischungen. …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 1659)