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Die Einträge 51 und 52 beschränken das Inverkehrbringen und die Verwendung von Phthalaten in Spielzeug und Babyartikeln. Gilt diese Beschränkung für Medizinprodukte, wie zum Beispiel Nebulisatoren?
Helpdesk-Nummer: 0575
Medizinprodukte werden definiert in Artikel 2 der Verordnung (EU) 2017/745. Die Einträge 51 und 52 stellen Beschränkungen für …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 1524)