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FAQ (2)
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In einer Zementmischung wird die Konzentration von Chrom (VI) auf unter 2 mg/kg (0,0002 %) reduziert, um die Bedingungen der Beschränkung des Inverkehrbringens und der Verwendung von Zement und zementhaltigen Gemischen in Eintrag 47 von Anhang XVII der REACH-Verordnung zu erfüllen. Sollte das Gemisch als hautsensibilisierend (H317) eingestuft werden?
Helpdesk-Nummer: 658
Nein. Lösliches Chrom VI verursacht die sensibilisierende Wirkung von Zement oder zementhaltigen Mischungen. …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 1659)
Ist es nach Eintrag 19 (Arsenverbindungen) des Anhangs XVII verboten, ein mit Kupfer-Chrom-Arsen (CCA)-Lösungen behandeltes Holz aus Nicht-EU-Ländern zu importieren?
Helpdesk-Nummer: 0057
Gemäß Eintrag 19 des Anhangs XVII zur REACH-Verordnung können CCA-Lösungen, Typ C nicht zur Behandlung von Holz in der EU …
Hinweis:
[*Anmerkung des Helpdesk: beziehungsweise Biozid-Verordnung - die Biozid-Richtlinie 98/8/EG wurde durch die Biozid-Verordnung ersetzt]
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 0660)