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Seit dem 01. September 2015 dürfen Biozidprodukte nur noch vermarktet werden, wenn der Hersteller / Lieferant des Wirkstoffs oder des Biozidprodukts in einer von der Agentur veröffentlichen Liste („Artikel 95-Liste“) aufgeführt ist. Muss ich meine Artikel 95-Konformität gegenüber der BAuA mit einer Bestätigung meines Lieferanten nachweisen?
Helpdesk-Nummer: 0438
Es ist richtig, dass gemäß Artikel 95 der Biozidverordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012) seit dem 01. September 2015 ein …
Müssen Tests zu den physikalisch-chemischen und technischen Eigenschaften, physikalischen Gefahren und analytischen Methoden (APCP) im Rahmen des Biozidverfahrens unter GLP durchgeführt werden?
Helpdesk-Nummer: 0744
Die Anforderungen an die Durchführung von Tests im Rahmen der Bewertungsverfahrens für Biozide folgen aus Nr. 6 der Anhänge II …