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FAQ (2)
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Ist es nach Eintrag 19 (Arsenverbindungen) des Anhangs XVII verboten, ein mit Kupfer-Chrom-Arsen (CCA)-Lösungen behandeltes Holz aus Nicht-EU-Ländern zu importieren?
Helpdesk-Nummer: 0057
Gemäß Eintrag 19 des Anhangs XVII zur REACH-Verordnung können CCA-Lösungen, Typ C nicht zur Behandlung von Holz in der EU …
Hinweis:
[*Anmerkung des Helpdesk: beziehungsweise Biozid-Verordnung - die Biozid-Richtlinie 98/8/EG wurde durch die Biozid-Verordnung ersetzt]
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 0660)
In einer Zementmischung wird die Konzentration von Chrom (VI) auf unter 2 mg/kg (0,0002 %) reduziert, um die Bedingungen der Beschränkung des Inverkehrbringens und der Verwendung von Zement und zementhaltigen Gemischen in Eintrag 47 von Anhang XVII der REACH-Verordnung zu erfüllen. Sollte das Gemisch als hautsensibilisierend (H317) eingestuft werden?
Helpdesk-Nummer: 658
Nein. Lösliches Chrom VI verursacht die sensibilisierende Wirkung von Zement oder zementhaltigen Mischungen. …
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 1659)