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Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk in Zusammenarbeit mit den Bundesoberbehörden (BAM, BAuA, BfR und UBA) unterstützt Sie bei Ihren …
mehr erfahren: Willkommen bei der nationalen Auskunftsstelle des Bundes für REACH, CLP und Biozide …
Kann für einen Wirkstoff keine sichere Verwendung nachgewiesen werden oder zieht ein Antragsteller seinen Antrag zurück und kein …
mehr erfahren: Nichtgenehmigte Wirkstoffe …
mehr erfahren: Behandelte Waren …
mehr erfahren: Übergangsregelungen für Biozidprodukte …
mehr erfahren: Leitlinien und praktische Beispiele …
mehr erfahren: Wirkstoffe …
Hierbei handelt es sich um Biozidprodukte, bei denen keine Vorläufersubstanz (Precursor) in Verkehr gebracht wird (z. B. Ozon, …
mehr erfahren: Biozidprodukte, die nicht von der alten Biozidrichtlinie erfasst waren …
Hierbei handelt es sich um Verfahren, bei denen der Precursor allgemeinverfügbar ist, wie z. B. Luft (Ozonerzeugung) oder …
mehr erfahren: Precursor für nicht biozide Zwecke: Verpflichtungen …
mehr erfahren: in situ hergestellte Biozide …
mehr erfahren: Die in situ Liste …