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Wie lange kann ein Hersteller einen Stoff ohne Zulassung noch vermarkten, nachdem dieser in Anhang XIV aufgenommen wurde?

Helpdesk-Nummer: 0279

Gemäß Artikel 58 wird ein Termin, der sogenannte Ablauftermin (sunset date) festgelegt, ab dem das Inverkehrbringen zur Verwendung sowie die Verwendung eines im Anhang XIV gelisteten Stoffes verboten sind, es sei denn es wurde eine Zulassung erteilt. Darüber hinaus wird ebenfalls ein Termin angegeben, bis zu dem die Zulassungsanträge eingereicht werden müssen und dieser muss mindestens 18 Monate vor dem Ablauftermin liegen (latest application date).

Beispiel DEHP - Bis(2-ethylhexyl)phthalate:

  • Ablauftermin 48 Monate nach Aufnahme in den Anhang XIV (Ablauftermin: 21. Februar 2015)
  • Einreichung der Anträge bis 30 Monate (Antragsschluss: 21. August 2013) nach Aufnahme in den Anhang XIV

Die Informationen zum Antragsschluss und den Ablaufterminen der zulassungspflichtigen Stoffe kann im Anhang XIV der REACH-Verordnung (Stand: 08.04.2022) eingesehen werden.