Werden Registrierungsnummern Wirkstoffen in Biozidprodukten zugewiesen, die als gemäß der REACH-Verordnung registriert gelten?
Helpdesk-Nummer: 0158
Nein, Wirkstoffen in Biozidprodukten werden keine Registrierungsnummern zugewiesen.
Registrierungsnummern werden ausschließlich Stoffen zugewiesen:
- für die vollständige Registrierungsdossiers durch den Registranten bei der ECHA gemäß Artikel 20 der REACH-Verordnung eingereicht wurden;
- die gemäß der Richtlinie 67/548/EWG gemeldet wurden und deren Registrierungsnummer durch den Anmelder gemäß Artikel 24 der REACH-Verordnung beantragt wurde.
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 62)