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Werden Registrierungsnummern Wirkstoffen in Biozidprodukten zugewiesen, die als gemäß der REACH-Verordnung registriert gelten?

Helpdesk-Nummer: 0158

Nein, Wirkstoffen in Biozidprodukten werden keine Registrierungsnummern zugewiesen.
Registrierungsnummern werden ausschließlich Stoffen zugewiesen:

  • für die vollständige Registrierungsdossiers durch den Registranten bei der ECHA gemäß Artikel 20 der REACH-Verordnung eingereicht wurden;
  • die gemäß der Richtlinie 67/548/EWG gemeldet wurden und deren Registrierungsnummer durch den Anmelder gemäß Artikel 24 der REACH-Verordnung beantragt wurde.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 62)