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In einer Lösung mit einem Komplexbildner und einem Metallsalz wird ein Metallkomplex gebildet. Dieser Komplex bleibt in der Lösung und wird zu keiner Zeit isoliert. Muss dieser Komplex registriert werden?

Helpdesk-Nummer: 0153

Nach ANLAGE 1: IONISCHE GEMISCHE der Leitlinien zum Anhang V der REACH-Verordnung, sind ionische Stoffe in einer wässrigen Lösung von der Registrierung ausgenommen, wenn:

1. alle Ausgangsstoffe (Salze, Säuren und Basen) der wässrigen Lösung registriert sind;

2. keine Salze in der wässrigen Lösung aus der Lösung isoliert werden; und

3. die Salze in der Lösung in ihrer ionischen Form bleiben.

Die dritte Bedingung ist nicht erfüllt, weil Salze in dem Komplex nicht in ihrer ionischen Form bleiben. Daher findet diese Ausnahme keine Anwendung, und der Komplex wäre registrierungspflichtig.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 830)