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Kann ein anderes Unternehmen, z. B. ein Berater, als Pflichtenträger in meinem Namen Informationen einreichen?

Helpdesk-Nummer: 698

Ja, durch die Nutzung der Auslandnutzerfunktionalität in der Kontoverwaltung der ECHA ist es möglich, dass ein Berater in Ihrem Namen als Pflichtenträger einreichen kann. Beachten Sie jedoch, dass Sie weiterhin für die eingereichten Informationen haften. Bitte lesen Sie das ECHA-Kontenmanagement-Handbuch zur Arbeit im Namen einer Person, das auf der Website des ECHA-Giftinformationszentrums auf der ECHA-Portalseite Einreichung unter der Registerkarte "Werkzeuge" verfügbar ist.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) auf ihrer Website der Giftnotrufzentralen veröffentlicht wurde.