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Die Mischung, die ich formuliere, ist für den industriellen Gebrauch bestimmt, daher kann ich mich für eine begrenzte Einreichung entscheiden. Was ist, wenn die Mischung als MiM in einem Verbraucherprodukt landet?

Helpdesk-Nummer: 691

Bei der Vorlage von Informationen über ein Gemisch muss der Pflichtenträger die Einhaltungsfrist entsprechend der Endverwendungsart seines "ursprünglichen" Gemisches einhalten. D. h., wenn ein ursprünglich für die industrielle Verwendung formuliertes Gemisch in ein "Endprodukt" für den Verbraucher- oder gewerblichen Gebrauch mündet, sollte der Pflichtenträger seine Einreichung entsprechend den für die Verbraucher- oder gewerbliche Verwendung festgelegten Anforderungen (und der entsprechenden Einhaltungsfrist) vornehmen.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) auf ihrer Website der Giftnotrufzentralen veröffentlicht wurde.