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Kann ein Lieferant für die Einstufung physikalischer Gefahren gemäß der CLP-Verordnung Daten verwenden, die in der offen zugänglichen Literatur verfügbar sind, z. B. aus dem Internet, Online-Datenbanken?

Helpdesk-Nummer: 0359

Ja, sofern die Daten zuverlässig und zur Einstufung der Gefahren geeignet sind. Des Weiteren sollten verfügbare Studien ausreichend dokumentiert sein, um ihre Qualität und Eignung beurteilen zu können.

Die physikalischen Gefahren von Stoffen und Gemischen sollten durch Prüfungen ermittelt werden, die auf den in Teil 2 im Anhang I zu CLP genannten Methoden oder Standards beruhen. Diese Methoden finden sich zum Beispiel im UN-Handbuch über Prüfungen und Kriterien auf der Website der United Nations Economic Commission for Europe (UNECE). Dieses Handbuch wird normalerweise verwendet, um Stoffe und Gemische für den Transport einzustufen. Prüfungen sind jedoch nicht zwingend notwendig, wenn bereits geeignete und zuverlässige Informationen aus Referenzliteratur oder Datenbanken verfügbar sind und wenn der einzustufende Stoff und der in der Referenz beschriebene Stoff bezüglich Homogenität, Verunreinigungen, Partikelgröße usw. vergleichbar sind.  

Offen zugängliche Literatur oder Datenbanken nutzen häufig Sekundärdatenquellen. Werden solche Daten verwendet, so sollte die Originalquelle zitiert und von einem Experten überprüft werden. Auch sollte geprüft werden, dass eine ausreichende Dokumentation vorliegt, um beurteilen zu können, ob die angewendete Prüfung geeignet ist und die Prüfung mit einer akzeptablen Qualitätssicherungsstufe durchgeführt wurde. Hilfreiche Datensammlungen, die physikochemische Daten enthalten, finden sich in Abschnitt R.7.1.1.2 der Leitlinien über Informationsanforderungen und Stoffsicherheitsbeurteilung auf der Website der ECHA.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 265)