Diisobutylphthalat
Bei den aufgeführten Verwendungsbereichen handelt es sich um grundsätzlich bekannte Hauptverwendungen. Die Angaben müssen nicht umfassend und vollständig sein. Hersteller, Importeure und Lieferanten von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sollten daher die Verwendungen und den Einsatz der Kandidatenstoffe prüfen und gegebenenfalls die anfallenden REACH-Anforderungen erfüllen.
Dieser Stoff wurde auf die Liste gemäß Artikel 59 (Kandidatenliste) aufgenommen.
Stoffbezeichnung
Diisobutylphthalat
CAS-Nummer
84-69-5
EG-Nummer
201-553-2
Aufnahmedatum
13.01.2010
Aufnahmegrund
fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)
Unterstützende Dokumente (nur in Englisch)
Support Document (PDF-Datei, 163 KB)
Kommentare zum Anhang XV-Dossier (PDF-Datei, 102 KB)
Anhang XV Dossier
Entscheidungsnummer
ED/68/2009 (PDF-Datei, 384 KB)
ED/30/2017 (PDF-Datei, 158 KB)
Verwendungsbereiche
Diisobutylphthalat wird sowohl als Weichmacher für Cellulosenitrat, Celluloseether, Polyacrylat und Polyacetatdispersionen verwendet, als auch als eine Gelierhilfe in der Kombination mit anderen Weichmachern. Diisobutylphthalat-haltige Polymere werden für Kunststoffe, Lacke, Kleber, Explosivstoffe und Nagelpoliermittel verwendet.
Entnommen aus
Die Informationen über die potenziellen Verwendungen dieser Stoffe basieren auf den in den Dossiers zu Anhang XV enthaltenen Informationen, die von der ECHA und den einreichenden Mitgliedstaaten erstellt wurden und bieten möglicherweise keinen vollständigen Überblick über alle Verwendungen.
IUCLID Stoffdatensatz **)
**) Es sind teilweise vorausgefüllte Stoffdatensätze im IUCLID-Format angelegt worden. Diese wurden zur Unterstützung von Erzeugnisimporteuren und -produzenten für die Meldungen von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Artikel 7(2) erstellt. Ein Unternehmen, das die Meldung durchführt, bleibt jedoch alleinig für die Angemessenheit und Richtigkeit der Angaben in der Meldung verantwortlich.