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Diisobutylphthalat

Bei den aufgeführten Verwendungsbereichen handelt es sich um grundsätzlich bekannte Hauptverwendungen. Die Angaben müssen nicht umfassend und vollständig sein. Hersteller, Importeure und Lieferanten von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sollten daher die Verwendungen und den Einsatz der Kandidatenstoffe prüfen und gegebenenfalls die anfallenden REACH-Anforderungen erfüllen.

Dieser Stoff wurde auf die Liste gemäß Artikel 59 (Kandidatenliste) aufgenommen.

Stoffbezeichnung

Diisobutylphthalat

CAS-Nummer

84-69-5

EG-Nummer

201-553-2

Aufnahmedatum

13.01.2010

Aufnahmegrund

fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)

Unterstützende Dokumente (nur in Englisch)

Support Document (PDF-Datei, 163 KB)
Kommentare zum Anhang XV-Dossier (PDF-Datei, 102 KB)

Anhang XV Dossier

Dossier (PDF-Datei, 190 KB)

Entscheidungsnummer

ED/68/2009 (PDF-Datei, 384 KB)
ED/30/2017 (PDF-Datei, 158 KB)

Verwendungsbereiche

Diisobutylphthalat wird sowohl als Weichmacher für Cellulosenitrat, Celluloseether, Polyacrylat und Polyacetatdispersionen verwendet, als auch als eine Gelierhilfe in der Kombination mit anderen Weichmachern. Diisobutylphthalat-haltige Polymere werden für Kunststoffe, Lacke, Kleber, Explosivstoffe und Nagelpoliermittel verwendet.

Entnommen aus

Die Informationen über die potenziellen Verwendungen dieser Stoffe basieren auf den in den Dossiers zu Anhang XV enthaltenen Informationen, die von der ECHA und den einreichenden Mitgliedstaaten erstellt wurden und bieten möglicherweise keinen vollständigen Überblick über alle Verwendungen.

IUCLID Stoffdatensatz **)

Datensatz

**) Es sind teilweise vorausgefüllte Stoffdatensätze im IUCLID-Format angelegt worden. Diese wurden zur Unterstützung von Erzeugnisimporteuren und -produzenten für die Meldungen von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Artikel 7(2) erstellt. Ein Unternehmen, das die Meldung durchführt, bleibt jedoch alleinig für die Angemessenheit und Richtigkeit der Angaben in der Meldung verantwortlich.