Anthracen
Bei den aufgeführten Verwendungsbereichen handelt es sich um grundsätzlich bekannte Hauptverwendungen. Die Angaben müssen nicht umfassend und vollständig sein. Hersteller, Importeure und Lieferanten von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sollten daher die Verwendungen und den Einsatz der Kandidatenstoffe prüfen und gegebenenfalls die anfallenden REACH-Anforderungen erfüllen.
Dieser Stoff wurde auf die Liste gemäß Artikel 59 (Kandidatenliste) aufgenommen.
Stoffbezeichnung
Anthracen
CAS-Nummer
120-12-7
EG-Nummer
204-371-1
Aufnahmedatum
28.10.2008
Aufnahmegrund
PBT - persistent, bioakkumulierbar und toxisch (Artikel 57d)
Unterstützende Dokumente (nur in Englisch)
Support Document (PDF-Datei, 249 KB)
Kommentare zum Anhang XV-Dossier (PDF-Datei, 144 KB)
Anhang XV Dossier
Dossier (PDF-Datei, 208 KB)
Entscheidungsnummer
ED/67/2008 (PDF-Datei, 260 KB)
Verwendungsbereiche
Die Verwendung von Anthracen ist in der EU beschränkt auf die Herstellung von pyrotechnischen Erzeugnissen und pharmazeutischen Produkten sowie auf die Verwendung für Forschungszwecke.
Entnommen aus
SRAR (Zusammenfassung der Risikobewertung), 2006, RAR (Risikobewertung) 2008
Verwendung in Verbrauchererzeugnissen *)
Detailinformation (PDF-Datei, 136 KB)
IUCLID Stoffdatensatz **)
Datensatz
*) Die Daten basieren auf Informationen, die von Unternehmen in Meldungs- und Registrierungsdossiers an die ECHA übermittelt worden sind. Es bedeutet nicht, dass der jeweilige Stoff in allen Erzeugnissen dieser Typen enthalten ist, sondern nur, dass er es sein kann. Ähnlich bedeutet Nichterscheinen eines Erzeugnisses auf der Liste nicht, dass es keinen SVHC-Stoff enthält.
**) Es sind teilweise vorausgefüllte Stoffdatensätze im IUCLID-Format angelegt worden. Diese wurden zur Unterstützung von Erzeugnisimporteuren und -produzenten für die Meldungen von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Artikel 7(2) erstellt. Ein Unternehmen, das die Meldung durchführt, bleibt jedoch alleinig für die Angemessenheit und Richtigkeit der Angaben in der Meldung verantwortlich.