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1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C7-11-verzweigte und lineare Alkylester

Bei den aufgeführten Verwendungsbereichen handelt es sich um grundsätzlich bekannte Hauptverwendungen. Die Angaben müssen nicht umfassend und vollständig sein. Hersteller, Importeure und Lieferanten von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sollten daher die Verwendungen und den Einsatz der Kandidatenstoffe prüfen und gegebenenfalls die anfallenden REACH-Anforderungen erfüllen.

Dieser Stoff wurde auf die Liste gemäß Artikel 59 (Kandidatenliste) aufgenommen.

Stoffbezeichnung

1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C7-11-verzweigte und lineare Alkylester
(DHNUP)

CAS-Nummer

68515-42-4

EG-Nummer

271-084-6

Aufnahmedatum

20.06.2011

Aufnahmegrund

fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)

Unterstützende Dokumente (nur in Englisch)

Support Document (PDF-Datei, 70 KB)
Kommentare zum Anhang XV-Dossier (PDF-Datei, 81 KB)

Anhang XV Dossier

Dossier (PDF-Datei, 94 KB)

Entscheidungsnummer

ED/31/2011 (PDF-Datei, 624 KB)

Verwendungsbereiche

Für DHNUP hat die ECHA bisher keine Registrierung erhalten. Somit scheint es, dass der Stoff in der EU nicht in Mengen über 1 Tonne/Jahr hergestellt oder importiert wird. In der Vergangenheit wurde er hauptsächlich als Weichmacher in PVC, Schaumstoff, Klebstoffen und Beschichtungen verwendet.

Entnommen aus

Die Informationen über die potenziellen Verwendungen dieser Stoffe basieren auf den in den Dossiers zu Anhang XV enthaltenen Informationen, die von der ECHA und den einreichenden Mitgliedstaaten erstellt wurden, verfügbaren Registrierungsdaten und auf abgegebene Stellungnahmen während der öffentlichen Konsultation über die Stoffe und bieten möglicherweise keinen vollständigen Überblick über alle Verwendungen.

IUCLID Stoffdatensatz **)

Datensatz

**) Es sind teilweise vorausgefüllte Stoffdatensätze im IUCLID-Format angelegt worden. Diese wurden zur Unterstützung von Erzeugnisimporteuren und -produzenten für die Meldungen von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Artikel 7(2) erstellt. Ein Unternehmen, das die Meldung durchführt, bleibt jedoch alleinig für die Angemessenheit und Richtigkeit der Angaben in der Meldung verantwortlich.