Bis(4-chlorphenyl)sulfon
Bei den aufgeführten Verwendungsbereichen handelt es sich um grundsätzlich bekannte Hauptverwendungen. Die Angaben müssen nicht umfassend und vollständig sein. Hersteller, Importeure und Lieferanten von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sollten daher die Verwendungen und den Einsatz der Kandidatenstoffe prüfen und gegebenenfalls die anfallenden REACH-Anforderungen erfüllen.
Dieser Stoff wurde auf die Liste gemäß Artikel 59 (Kandidatenliste) aufgenommen.
Stoffbezeichnung
Bis(4-chlorphenyl)sulfon
CAS-Nummer
80-07-9
EG-Nummer
201-247-9
Aufnahmedatum
14.06.2023
Aufnahmegrund
vPvB (Artikel 57e)
Unterstützende Dokumente (nur in Englisch)
Unterstützendes Dokument
Antworten auf Kommentare zum Anhang XV-Dossier
Anhang XV Dossier
Anhng XV Report
Entscheidungsnummer
D(2023)3788-DC
Verwendungsbereiche
Bis(4-chlorophenyl)sulphone wird im Europäischen Wirtschaftsraum in Mengen von 1.000 - 10.000 Tonnen pro Jahr hergestellt und/oder importiert. Aus den Registrierungsdaten geht hervor, dass der Stoff für die Herstellung von Polymeren, Kautschuk und anderen Chemikalien verwendet wird.
Entnommen aus
Die Informationen über die potenziellen Verwendungen dieser Stoffe basieren auf den in den Dossiers zu Anhang XV enthaltenen Informationen, die von der ECHA und den einreichenden Mitgliedstaaten erstellt wurden und bieten möglicherweise keinen vollständigen Überblick über alle Verwendungen.
IUCLID Stoffdatensatz **)
Datensatz
**) Es sind teilweise vorausgefüllte Stoffdatensätze im IUCLID-Format angelegt worden. Diese wurden zur Unterstützung von Erzeugnisimporteuren und -produzenten für die Meldungen von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Artikel 7(2) erstellt. Ein Unternehmen, das die Meldung durchführt, bleibt jedoch alleinig für die Angemessenheit und Richtigkeit der Angaben in der Meldung verantwortlich.