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Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC)

Deutsche Übersetzung der von der ECHA veröffentlichten Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe für die Zulassung

Das Aufnahmedatum eines Kandidatenstoffes auf die Kandidatenliste ist für die Produzenten und Importeure von Erzeugnissen, die einer Meldepflicht für diesen Stoff nach Artikel 7(2) der REACH-Verordnung unterliegen, von Bedeutung. Diese Meldepflicht gilt gemäß Artikel 7(7) sechs Monate nach Aufnahme eines Stoffes auf die Kandidatenliste ab dem 01.06.2011.

Die Informationspflicht gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung besteht unmittelbar nach Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste.

Die ECHA hat am 17. Januar 2023 die Kandidatenliste um neun neue Stoffe erweitert. Damit enthält die Liste nunmehr 233 Stoffe, wobei einige dieser Stoffe Gruppen von Chemikalien abdecken, sodass die Gesamtzahl der betroffenen Chemikalien höher ist.

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Resultate 231 bis 233 von insgesamt 233

Stoff­na­me CAS-​Num­mer EG-​Num­mer Auf­nah­me­da­tum Auf­nah­me­grund
Reaktionsprodukt aus 1,3,4-Thiadiazolidin-2,5-dithion, Formaldehyd und 4-Heptylphenol, verzweigt und linear (RP-HP) mit ≥ 0,1% w/w 4-Heptylphenol, verzweigt und linear (4-HPbl) - - 15.01.2018 ebenso besorgniserregend, wahrscheinlich schwerwiegende Wirkung auf die Umwelt (Artikel 57f)
N-Pentyl-isopentylphthalat 776297-69-9 - 19.12.2012 fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)
Perfluorheptansäure und seine Salze - - 17.01.2023 fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)
PBT - persistent, bioakkumulierbar und toxisch (Artikel 57d)
vPvB - sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (Artikel 57e)
ebenso besorgniserregend, wahrscheinlich schwerwiegende Wirkungen auf die menschliche Gesundheit (Artikel 57f)
ebenso besorgniserregend, wahrscheinlich schwerwiegende Wirkungen auf die Umwelt (Artikel 57f)

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