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Wie müssen Biozidprodukte unter Übergangsregelungen gekennzeichnet werden, die zur in situ Herstellung/Freisetzung von Biozidwirkstoffen eingesetzt werden?

Helpdesk-Nummer: 733

Artikel 69 (2) a) der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidverordnung) fordert die Angabe der in einem Biozidprodukt enthaltenen …

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Auf der Seite der ECHA heißt es, dass die Wirkstoffe „Aktivchlor, freigesetzt aus Hypochlorsäure“ und „Aktivchlor, generiert aus Natriumchlorid durch Elektrolyse“ in der Produktart 1 nicht mehr als Neuwirkstoffe angesehen werden. Kann ich für Produkte der Produktart 1 mit diesen Wirkstoffen nun die Übergangsregelungen in Anspruch nehmen?

Helpdesk-Nummer: 648

Die Biozid-Verordnung definiert einen Neuwirkstoff als „einen Stoff, der am 14. Mai 2000 nicht als Wirkstoff eines …

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